Stipendium
Auslandssemester mit Stipendium
Studenten, die kein BAföG erhalten, müssen sich nach Alternativen umschauen. Wollen Studenten ein Auslandssemester absolvieren, können sie sich für ein Stipendium bewerben. Hier zählt die Studienleistung, nicht das Einkommen.
In Deutschland gibt es eine Reihe von EU-Bildungsprogrammen für Auslandsaufenthalte von Studenten. Auch Stiftungen und gemeinnützige Organisationen vergeben Stipendien für Auslandssemester. Die Höhe der finanziellen Beträge ist von Anbieter zu Anbieter recht unterschiedlich. Meist richten sich die Beträge jedoch an denen des Auslands-BAföG.
Deutscher Akademischer Auslandsdienst (DAAD)
Bekanntester Anbieter von Stipendien-Programmen für Auslandssemester ist der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD). Seit 1999 fördert die Organisation Auslandssemester für Studenten, die an deutschen Hochschulen immatrikuliert sind. Vorrausetzung ist jedoch, dass sich die Studenten mindestens im dritten Fachsemester befinden. Studienanfänger können leider noch keinen Antrag auf ein Stipendium zum Auslandssemester stellen.
Auf der Internetseite des DAAD finden Interessierte an Auslandsaufenthalten eine Stipendien-Datenbank für ein Auslandsstudium oder ein Auslandssemester. Darüber hinaus informiert der DAAD über einzelne Programme zur Absolvierung eines Auslandsemesters. Hier finden Studenten auch ausführliche Informationen zum ERASMUS-Mundus-Programm.
Was beinhaltet ein Auslands-Stipendium?
Einen ersten Überblick zu Stipendien für Auslandssemester gibt der im Internet zu findende Stiftungsindex. Dieser listet alle Organisationen und Stiftungen in Deutschland auf, die Stipendien für ein Auslandssemester vergeben. Außerdem finden Interessierte dort auch Anschriften, Bewerbungsfristen und sonstige Informationen zu Auslandssemester.
Was genau ein Stipendium zum Auslandssemester beinhaltet, ist sehr unterschiedlich. Einige Organisationen vergeben ein Auslandssemester-Stipendium ausschließlich zum Bestreiten des Lebensunterhaltes vor Ort. Andere stellen darüber hinaus auch Geld für erforderliche Impfungen, Auslands-Studiengebühren, Reisekosten, oder Auslands-Versicherungen zur Verfügung. Das Auslandssemester-Stipendium muss nicht zurück gezahlt werden.


