Jobben im Auslandssemester
Im Ausland leben, kann teuer werden. So suchen sich viele Studenten während ihres Auslandssemesters einen Nebenjob. Doch auch als Referenz für spätere Bewerbungen kann ein Nebenjob im Ausland hilfreich sein.
Es ist natürlich nicht ganz so leicht einen Job im Ausland zu finden. Anders als im eigenen Land, müssen vorerst einige Bedingungen erfüllt sein, damit ein Student im Auslandssemester eine Arbeitsgenehmigung in seinem Gastland erhält. Vor Antritt der Auslandsreise müssen einige Sachen erledigt werden.
Das Auswärtige Amt hilft weiter
Wollen Studierende während des Auslandssemesters eine Nebentätigkeit ausüben, sind dazu im Internet jede Menge nützliche Informationen zu finden. Anlaufstelle Nummer Eins sollte die Internetseite des Auswärtigen Amtes sein. Hier finden Studenten alle nötigen Informationen, die sie zum Jobben im Auslandssemester benötigen. Zu jedem Land hält das Auswärtige Amt Informationen zu Einreise- und Visabestimmungen, Impfungen, Auslands-Versicherungen und arbeitsrechtlichen Regelungen bereit.
In den meisten Ländern benötigen Studenten zum Arbeiten während des Auslandssemesters eine Arbeitserlaubnis für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Diese sollte rechtzeitig vor Antritt des Auslandssemesters beantragt werden.
Arbeitserlaubnis für EU-Bürger
Innerhalb Europas ist es für deutsche Studenten mittlerweile einfach geregelt. Die einheitlichen Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts bestimmen auch die Vorgehensweise für das Arbeiten im europäischen Ausland. Das ist nahezu gleich und wird nur durch einige nationale Bestimmungen ergänzt. Das europäische Arbeitsrecht gilt für die EU-Länder und für Norwegen, Lichtenstein und Island.
Arbeitserlaubnis außerhalb Europas
Will ein Student sein Auslandssemester beispielsweis in den USA oder in Neuseeland machen, ist das beantragen einer Arbeitserlaubnis etwas schwieriger. Viele Länder außerhalb Europas haben eigene arbeitsrechtliche Regelungen, wenn ein Auslandsstudent während seines Auslandssemesters jobben möchte.
So gibt es beispielsweise in den USA für fast jeden Job, für fast jede Branche eine separate Arbeitserlaubnis. Mit einem gängigen Touristenvisum kommen Auslandsstudenten nicht sehr weit und dürfen keinen Job in den USA annehmen.
Neuseeland wiederum vergibt Aufenthaltsgenehmigungen für drei Monate. Diese befähigen Studenten während des Auslandssemesters auch im Land zu arbeiten. Jedoch muss die Genehmigung nach Ablauf der drei Monate erneut beantragt werden, da ein Semester in der Regel länger als drei Monate dauert.


