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Auslands-BAföG

Staatliche Zuschüsse fürs Auslandssemester

Auslands-BAföG kann meist jeder Student beantragen, der bereits das normale BAföG erhält und den Förderbedingungen entspricht. Auch wenn ein Student bisher noch kein BAföG erhält, kann er Auslands-BAföG für ein Auslandssemester beantragen.

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Auslands-BAföG ist eine staatliche Finanzspritze, um ein Auslands- semesters zu absolvieren. Auf Grund der meist höheren Lebenshaltungs- kosten, kann ein Auslands-BAföG auch da bewilligt werden, wenn Studierende im Normalfall kein BAföG erhalten. Auslands-BAföG gibt es auch für ein Auslands-Praktikum.


Amt für Auslands-BAföG

In Deutschland gibt es keine zentrale Einrichtung, um das Auslands-BAföG zu beantragen. Abhängig vom Land, in dem das Auslandssemester absolviert werden soll, sind in ganz Deutschland zuständige Behörden eingerichtet. Ratsam ist es, sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu informieren. Hier gibt es für jedes Gastland, in dem ein Auslandssemester gemacht werden kann, die richtige Postanschrift.

Auslands-BAFöG: Neue Regelungen seit 2008

Voraussetzung dafür, dass ein Student für sein Auslandssemester das Auslands-BAföG erhält, ist ein bereits begonnenes Studium an einer deutschen Hochschule. Mindestens ein Jahr lang muss der Student immatrikuliert sein. Die Höhe des Auslands-BAföG richtet sich einerseits nach dem Einkommen des Studenten, der ein Auslandssemester absolvieren möchte, andererseits aber auch nach dem Einkommen der Eltern.

Das Auslands-BAföG hat gegenüber einem Stipendium für ein Auslandssemester den großen Vorteil, dass es nicht leistungsgebunden ist. Die bisherigen Studienleistungen sind also für ein Auslandssemester nicht ausschlaggebend. Dafür muss aber ein Teil(50 Prozent) des Auslands-BAföG zurückgezahlt werden, was wiederum bei einem Stipendium für ein Auslandssemester nicht der Fall ist. Das Auslands-BAföG ist also als ein staatliches Darlehen zur Durchführung eines Auslandssemesters zu sehen.

Jedoch gibt es beim Auslands-BAföG auch bewilligte Beträge, die nach dem Auslandssemester nicht zurück gezahlt werden müssen. So brauchen Studenten beispielsweise die Auslands-Studiengebühren bis 4.600 Euro nicht zurück geben. Das Auslands-BAföG deckt auch die Kosten für eine Auslands-Krankenversicherung ab. Hinzu kommen die Reisekosten in das jeweilige Gastland. Wer ein Auslandssemester innerhalb Europas absolviert, erhält 250 Euro, wer außerhalb Europas studiert, erhält 500 Euro Reisekosten-Zuschuss.

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