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Studium im Ausland? Auch dann gibt’s Geld!

Studium im Ausland? Auch dann gibt’s Geld!

 

Wer für's Studium ins Ausland geht, kann sein BAföG-Geld künftig problemlos mitnehmen. Bisher gab es dabei Probleme beim BAföG-Amt und es brauchte Ausnahmegenehmigungen. Nun urteilte das Verwaltungsgericht.

Verwaltungsrichter haben Mitte Januar entschieden, dass auch Studenten, die dauerhalt in einem anderen Land der EU leben, BAföG beziehen dürfen. Die garantierte Option, die jedem EU-Bürger zusteht, sich Wohn- und Arbeitsort in der EU frei zu wählen, sei wichtiger als die BAfög-Regeln.  

Es verstoße gegen europäisches Recht, wenn deutschen Stundierenden BAföG vorenthalten wird, so das Gericht. Darum sei die bisher bestehende Regelung, die nur Ausnahmefälle zulässt, nicht anzuwenden, zitiert ein Sprecher des Gerichts die Urteilsbegründung.

 


29.01.10