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Anerkennung von Prüfungsleistungen

Das Streben nach ausländischer Anerkennung

Wer ein Auslandssemester macht, der wird viel lernen im Ausland. Natürlich sollte dieses Gelernte auch anerkannt werden. Nämlich als Prüfungsleistungen an der heimischen Hochschule. Am sichersten ist da ein Vertrag, der das regelt.

Auslandssemester, Prüfungsleistung, Anerkennung

Wer während seines Auslandssemester Prüfungsleistungen erbringt, fleißig Scheine und Credits sammelt, der möchte natürlich auch, dass diese an der heimischen Hochschule anerkannt werden. Ganz selbstverständlich ist das leider nicht. Eine Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) berichtet von nur 41 Prozent der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen, hier voll anerkannt werden. Immerhin wird seitens der Hochschulen daran gearbeitet. Dennoch ist es wichtig die Frage nach der Anerkennung von Prüfungsleistungen bereits vor Beginn des Auslandsstudiums zu klären.


Vertrag für die Anerkennung der Prüfungsleistungen

Eine ziemlich verlässliche Methode, um seine im Ausland erbrachten Studienleistungen zu sichern, sind sogenannte Learning Agreements. Dabei handelt es sich um Absprachen zwischen der Heimat- und der Gasthochschule. In einem Vertrag den beide Hochschulen als auch die künftigen Auslandsstudierenden unterschreiben, wird die Anerkennung und Anrechnung der Studienleistungen festgehalten.

Wer sich mit Erasmus auf zur ausländischen Hochschule macht, ist sogar verpflichtet, ein solches Learning Agreement einzugehen.

Vorgesehene Auslandssemester machen wenig Anerkennungsprobleme

Handelt es sich bei dem Auslandssemester um einen integrierten Auslandsaufenthalt oder ist das Auslandssemester im Studienverlauf vorgesehen, so macht die spätere Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung normalerweise keine Probleme. Das gilt auch für ein sogenanntes Doppeldiplom – ein doppelter Abschluss, der an zwei Hochschulen erworben wird.

Wird während des Auslandssemesters eine Hochschule besucht, die eine Partnerhochschule der eigenen ist oder es sich um eine Partnerschaft der Fachbereiche handelt, an einem Austausch oder Programm teilgenommen wird, sind Regelungen zur Anerkennung der Prüfungsleistungen meistens schon vorgesehen.


Auslandssemester selbst organisiert – Anerkennung auch

Schwieriger hat es da, wer sein Auslandssemester selber organisiert, sich nicht im Rahmen feststehender Programme aufmacht oder hochschulferne Organisationen in Anspruch nimmt. Aber auch diejenigen sollten versuchen, ihre Studienleitungen während des Auslandssemester durch Learning Agreements abzusichern. Dann nämlich können auch diese Auslandssemestler in Bezug auf ihre Leistungsanerkennung keine bösen Überraschungen erleben. Der DAAD kann helfen, solche Learning Agreements zu treffen.

Das internationale Notensystem ECTS trägt zur Transparenz der Bewertung und Gewichtung der einzelnen Leistungen bei. Außerdem gibt es die Neuerung einer Beweislastumkehr. Wer Prüfungsleistungen aus dem Auslandssemester mitbringt, muss nicht mehr beweisen, dass sie anzuerkennen sind, sondern die Hochschule, dass sie es nicht sind.

Sollte es dennoch Probleme geben, kann die Fachschaft oder Studierendenvertretung weiterhelfen. Auch der DAAD gibt Auskünfte und Hilfe.

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